Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung gilt für die Website adfera.de. Sie ist freiwillig: Nach eigener Einschätzung unterliegt adfera nicht der Pflicht aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), weil sich das Angebot ausschließlich an Unternehmen richtet und adfera ein Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes ist. Wir veröffentlichen sie trotzdem — wer Barrierefreiheit für Kunden umsetzt, sollte offenlegen, wo er selbst steht.
Stand der Umsetzung
Ziel dieser Website ist die Erfüllung der WCAG 2.1 Stufe AA. Nach unserer Selbstbewertung ist dieses Ziel weitgehend erreicht, aber nicht in allen Punkten und nicht unabhängig geprüft.
Umgesetzt sind unter anderem: durchgängige Tastaturbedienbarkeit einschließlich des Hauptmenüs, ein „Zum Hauptinhalt springen"-Link, sichtbare Fokus-Markierungen, Kontrastwerte nach AA-Vorgabe in hellem und dunklem Modus, aussagekräftige Alternativtexte, korrekte Überschriftenhierarchie, horizontal scrollbare Tabellen auf kleinen Bildschirmen sowie Respektieren der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren".
Bekannte Einschränkungen
Folgende Punkte sind uns bekannt und offen:
- Interaktive Werkzeuge benötigen JavaScript. Der BFSG-Checker, der Website-Kosten-Rechner, der WaaS-vs-Kauf-Rechner und der Meta-Tag-Generator werden erst im Browser aufgebaut. Ohne aktiviertes JavaScript sind sie nicht nutzbar. Die zugehörigen Erklärtexte bleiben lesbar.
- Keine unabhängige Prüfung. Es liegt kein BITV-Test und kein externes Audit vor. Die Angaben beruhen auf eigener Bewertung mit automatisierten Werkzeugen und manuellen Stichproben. Automatisierte Prüfungen erfassen erfahrungsgemäß nur einen Teil möglicher Barrieren.
- Eingebettete und externe Inhalte. Für Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden — etwa verlinkte Buchungs- oder Bezahlseiten — können wir die Barrierefreiheit nicht gewährleisten.
- Ältere Ratgeber-Inhalte. Einzelne umfangreiche Fachartikel enthalten komplexe Tabellen und Diagramme, deren Textalternativen wir laufend nachbessern.
Wie wir geprüft haben
Selbstbewertung am 11. September 2026 mit automatisierten Prüfwerkzeugen (Lighthouse-Accessibility-Audit) auf repräsentativen Seitentypen sowie manuellen Stichproben zu Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge und Kontrast. Ergebnis der automatisierten Messung: Startseite 96 von 100, Leistungsseite und Kontaktseite jeweils 100 von 100. Ein bei der Messung gefundener Fehler in der animierten Überschrift der Startseite — ein für Screenreader unwirksames Beschriftungsattribut — wurde unmittelbar behoben.
Barriere melden
Wenn dir auf adfera.de etwas begegnet, das du nicht nutzen kannst, melde es uns. Wir brauchen dafür keine Fachsprache — eine kurze Beschreibung, welche Seite und was nicht funktioniert hat, genügt.
E-Mail: info@adfera.de
Post: adfera — Moritz Lehmann, Gorkistraße 20, 99084 Erfurt
Oder über das Kontaktformular.
Wir antworten innerhalb von sechs Wochen. Lässt sich eine Barriere schnell beheben, tun wir das sofort; andernfalls nennen wir dir einen Zeitrahmen und, wo möglich, einen alternativen Weg zur gewünschten Information.
Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist
Da diese Erklärung freiwillig ist, besteht für adfera.de kein gesetzliches Schlichtungsverfahren. Wir weisen trotzdem auf die zuständigen Stellen hin: Für Angebote, die dem BFSG unterliegen, ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig; für öffentliche Stellen des Bundes die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Weiterführend
- Barrierefreiheit und das BFSG — was das Gesetz für Websites bedeutet
- BFSG-Checker — kostenlose Erstprüfung der eigenen Website
- Impressum · Datenschutzerklärung
Diese Erklärung wurde am 11. September 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.