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adfera.

/// Förderung

Bis zu 80 % Zuschuss für deine Beratung.

Die BAfA fördert Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. adfera ist registrierter Berater. Wir bereiten den Antrag mit dir vor.

✓ Beim BAfA registriert
✓ Antrag bereiten wir vor
✓ Bis 2.800 € Zuschuss
✓ Anträge bis 31.12.2026

Auf einen Blick

Förderfähig pro Beratung
3.500 €
netto, höchstens
Zuschuss
80 % oder 50 %
je nach Standort
Antrag stellen bis
31.12.2026
dann endet die Richtlinie

· Grundlage: BAfA-Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, Fassung vom 12.12.2024.

Wie hoch ist dein Zuschuss?

Entscheidend ist allein der Standort deiner beratenen Betriebsstätte.

80 %

Neue Bundesländer

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie die Regionen Lüneburg und Trier. Ohne Berlin und die Region Leipzig.

Zuschuss bei 3.500 €2.800 €
Dein Eigenanteil700 €

50 %

Alte Bundesländer

Alle übrigen Länder, dazu Berlin und die Region Leipzig.

Zuschuss bei 3.500 €1.750 €
Dein Eigenanteil1.750 €

Kostet die Beratung mehr als 3.500 €, bleibt der Zuschuss gedeckelt. Alle Beträge netto.

Was gefördert wird

Gefördert wird Beratung als Einzelberatung: Analyse, Schwachstellen, konkrete Empfehlungen mit Anleitung zur Umsetzung.

Förderfähig, zum Beispiel

  • Strategie für Online-Marketing und Sichtbarkeit (SEO, GEO)
  • Website-Strategie: Zielgruppen, Struktur, Inhalte, Anbieterwahl
  • Digitalisierung von Abläufen, zum Beispiel CRM
  • Einsatz von KI im Unternehmen
  • Vertrieb und Geschäftsmodell

Nicht förderfähig

  • Umsetzung: Website, Texte, Kampagnen, Programmierung
  • Workshops, Seminare und Gruppenveranstaltungen
  • Reine Gutachten und Audits ohne Handlungsempfehlungen
  • Beratung mit dem Ziel, Produkte des Beraters zu kaufen
  • Rechts-, Steuer- und Fördermittelberatung

Die Beratung bleibt anbieterneutral. Wer die Empfehlungen umsetzt, entscheidest du danach frei. Umsetzung bieten wir getrennt und ohne Förderung an.

So läuft es ab

  1. 01

    Erstgespräch

    Kostenlos. Wir klären, ob du förderfähig bist und welches Thema sich lohnt.

  2. 02

    Antrag

    Du stellst ihn online über eine Leitstelle, wir bereiten ihn mit dir vor. Noch kein Vertrag.

  3. 03

    Informationsschreiben

    Die Leitstelle bestätigt schriftlich. Erst jetzt schließen wir den Beratungsvertrag.

  4. 04

    Beratung und Bericht

    Höchstens fünf Beratungstage. Am Ende steht ein schriftlicher Bericht mit Maßnahmenplan.

  5. 05

    Nachweis und Zuschuss

    Du zahlst die Rechnung per Überweisung und reichst den Nachweis ein, spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben. Dann zahlt die BAfA aus.

Mehr als BAfA

Für Investitionen in Software, Website oder Digitalisierung gibt es eigene Programme der Länder und der KfW. Unsere Förderprojektmanagerin Maria hat bereits Projekte über die Thüringer Aufbaubank (TAB) und die Sächsische Aufbaubank (SAB) abgewickelt und prüft im Erstgespräch, was für dein Vorhaben passt.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Wie es danach weitergeht, hat das Bundeswirtschaftsministerium noch nicht festgelegt.
Muss ich die Beratung vorfinanzieren?
Ja. Du bezahlst die Rechnung vollständig inklusive Umsatzsteuer per Überweisung. Den Zuschuss zahlt die BAfA nach Prüfung des Verwendungsnachweises direkt an dich aus. Barzahlung oder Verrechnung schließen die Förderung aus.
Was passiert, wenn die Beratung mehr als 3.500 € kostet?
Gefördert werden höchstens 3.500 € netto. Der Zuschuss bleibt also bei 2.800 € (80 %) bzw. 1.750 € (50 %), den Rest trägst du selbst.
Wie viele Beratungen kann ich fördern lassen?
Bis zu zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr und höchstens fünf während der Laufzeit der Richtlinie.
Wann darf die Beratung beginnen?
Erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle. Schon ein vorher unterschriebener Beratungsvertrag zählt als Beginn und schließt die Förderung aus.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit Sitz in Deutschland: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Ausgeschlossen sind unter anderem gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.
Gilt etwas Besonderes für junge Unternehmen?
Die Förderquote ist dieselbe. Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen vorher ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen.
Gilt die Förderung für Arztpraxen?
Bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern werden nur Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements gefördert.
Kann ich die Förderung mit anderen Zuschüssen kombinieren?
Nicht für dieselbe Beratung: Wird sie ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln bezahlt, entfällt die BAfA-Förderung. Gewährt wird der Zuschuss als De-minimis-Beihilfe.
Muss ich adfera als Berater nehmen?
Nein. Du kannst jede beim BAfA registrierte Beraterin und jeden registrierten Berater wählen. Wichtig ist, dass das Thema passt.

Bist du förderfähig? Das klären wir in 30 Minuten

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Voraussetzungen, Thema und Höhe des Zuschusses.

Erstgespräch