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Barrierefreiheit 18 Min. Lesezeit

Barrierefreiheit Website 2026: BFSG-Pflichten, WCAG 2.1 AA und Checkliste

ML

Moritz Lehmann

Geschäftsführer Adfera, M.Sc. Wirtschaftsinformatik

Was fordert das BFSG? Seit dem 28. Juni 2025 sind private Unternehmen mit öffentlich zugänglichen digitalen Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Grundlage ist die EU-Richtlinie EAA, umgesetzt in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Prüfgrundlage: WCAG 2.1 Level AA. Betroffen: alle B2C-Websites mit Interaktion (Kontaktformular, Buchung, Shop, Download). Einzige Ausnahme: Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz und ohne digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Verstöße werden von Marktüberwachungsbehörden, Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden verfolgt. Bußgeldrahmen: bis zu 100.000 € plus Abmahnrisiko. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, WCAG 2.1 AA und den Umsetzungs-Überblick. Die konkrete Prüf-Checkliste mit 40+ Punkten findest du in unserem separaten Artikel BFSG-Checkliste 2026.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das wichtigste zum BFSG für Websitenbetreiber
  2. Was bedeutet Barrierefreiheit auf Websites?
  3. Das BFSG und seine Bedeutung
  4. WCAG 2.1 und EN 301 549
  5. Zur praktischen Umsetzung: die 40+-Punkte-Checkliste
  6. Barrierefreiheitserklärung und Feedbackmechanismus
  7. Divi und Barrierefreiheit
  8. Update April 2026
  9. FAQ

Das wichtigste zum BFSG für Websitenbetreiber

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (z. B. Kontaktformulare, Buchung, Downloads).

Welche Websites müssen barrierefrei werden?

Jede Website oder App, die mehr als reine Information liefert – also aktiv mit Nutzern interagiert. Der genaue Gesetzestext sagt “Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr”. Eine Website oder App fällt unter das BFSG, wenn sie für Verbraucher bestimmt ist und eine aktive Interaktion ermöglicht. Dazu zählt insbesondere: das Ausfüllen eines Formulars (z. B. Kontakt, Anfrage, Buchung, Bestellung)

  • das Anlegen oder Verwalten eines Kundenkontos
  • der Zugang zu digitalen Produkten (z. B. PDF-Downloads, E-Books)
  • die Online-Buchung oder Zahlung eines Dienstes

Nicht ausreichend für eine Befreiung ist es, wenn deine Website „nur zur Information” dient, aber gleichzeitig eine digitale Dienstleistung im weiteren Sinne angeboten wird – selbst ein unverbindliches Angebotsformular reicht aus, um unter das Gesetz zu fallen.

Welche Unternehmen müssen ihre Website barrierefrei gestalten?

Die Barrierefreiheit muss bei den Anwendungen (Websites) privater Unternehmen sichergestellt werden, wenn sie digitale Dienstleistungen für Verbraucher erbringen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 1 Absatz 2 BFSG i. V. m. § 3 BFSG. Es gelten klare Anforderungen für:

  • Online-Shops
  • Websites mit Kontakt-, Bestell- oder Buchungsformularen
  • Banking-, Zahlungs- und Telekommunikationsdienste
  • Ticketing im Fernverkehr (z. B. Flixbus, Bahn)
  • E-Book-Plattformen und Lesesoftware

Ab wann gilt das BFSG?

Ab dem 28. Juni 2025 ist das BFSG rechtsverbindlich.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, das BFSG sieht Ausnahmen vor – aber nur in sehr engen Grenzen.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind nur dann ausgenommen, wenn sie keine digitalen Dienstleistungen anbieten. Reine Info-Websites (ohne Formular, Buchung oder digitale Transaktion) können ebenfalls ausgenommen sein – aber nur, wenn sie keine Interaktion ermöglichen.

Wichtig: Sobald ein Kontaktformular, eine Buchungsfunktion oder ein Download-Angebot besteht, gilt das Gesetz – unabhängig von Unternehmensgröße.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Bußgelder und Abmahnungen durch Marktüberwachungsbehörden oder Verbraucherorganisationen. Aber auch die Verkleinerung der Zielgruppe bei Nichteinhaltung des BFSG ist ein wesentlicher Faktor der aus unternehmerischer Sicht betrachtet werden sollte.

Bußgeldrahmen nach Verstoßart:

VerstoßartZuständige StelleBußgeldrahmen
Fehlende Barrierefreiheit der WebsiteMarktüberwachungsbehörde des Landesbis 100.000 €
Fehlende BarrierefreiheitserklärungMarktüberwachungsbehördebis 10.000 €
Keine Reaktion auf Feedbackmechanismus (>6 Wochen)Marktüberwachungsbehördebis 10.000 €
Unvollständige/irreführende AngabenMarktüberwachungsbehördebis 50.000 €
Zivilrechtliche Abmahnung (Mitbewerber, Verbraucherverband)ZivilgerichtAbmahnkosten + Unterlassungsanspruch (typ. 500–3.000 €)

Die Höhe des Bußgelds orientiert sich an Schwere, Vorsatz/Fahrlässigkeit und Unternehmensgröße. Bei erstmaligen Verstößen werden in der Praxis 2026 meistens Verwarnungen und Fristsetzungen (4–8 Wochen) ausgesprochen — die volle Bußgeldhöhe wird nur bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen ausgeschöpft.

Was bedeutet Barrierefreiheit auf Websites – und warum ist sie so wichtig?

Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – deine Website nutzen können. Dabei geht es nicht nur um Blinde oder Menschen im Rollstuhl, sondern auch um Millionen Nutzerinnen und Nutzer mit temporären Einschränkungen, chronischen Erkrankungen, altersbedingten Einschränkungen oder neurodiversen Bedürfnissen. Barrierefreiheit im digitalen Raum stellt sicher, dass niemand von wichtigen Informationen, Dienstleistungen oder Kontaktmöglichkeiten ausgeschlossen wird.

Diese digitale Teilhabe ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern wird zunehmend zur rechtlichen Verpflichtung. Inklusion hört nicht an der Eingangstür auf – sie beginnt oft schon auf der Startseite einer Website. Und wer heute nicht barrierefrei kommuniziert, riskiert nicht nur rechtliche Folgen, sondern auch den Verlust von potenziellen Kunden und Vertrauen.

Neben der gesetzlichen Notwendigkeit liegt in barrierefreien Websites auch ein strategischer Vorteil: Suchmaschinen wie Google bewerten saubere Code-Strukturen, klare Semantik und schnelle Ladezeiten besonders positiv – alles Eigenschaften, die eng mit Barrierefreiheit verknüpft sind.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Bedeutung für Website-Betreiber

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zum 28. Juni 2025 setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen im privaten Sektor verpflichtend macht. Anders als frühere Regelungen wie die BITV (die primär für öffentliche Stellen gilt), richtet sich das BFSG ausdrücklich an privatwirtschaftliche Unternehmen, sobald sie digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich Websites, mobile Anwendungen, E-Book-Angebote, Bank- und Zahlungsdienste, Telekommunikationsdienste sowie Verkehrsdienstleistungen. Relevant wird das BFSG jedoch auch schon für kleinere Anbieter, sobald ein Angebot etwa ein digitales Kontakt- oder Bestellformular beinhaltet. Wer also ein Anfrageformular für PDFs, eine Buchungsoption oder digitale Informationsangebote auf seiner Website bereithält, muss sicherstellen, dass diese Angebote barrierefrei nutzbar sind.

Meine Einschätzung als Agenturinhaber: Die meisten KMU-Inhaber, mit denen ich spreche, haben Angst vor dem BFSG — aber die Realitaet ist: Wer von Anfang an sauber baut, hat praktisch keinen Mehraufwand. Barrierefreiheit ist kein Extra, das man draufpackt, sondern gutes Handwerk. Das Problem sind nicht die Anforderungen selbst, sondern die jahrelang angesammelten technischen Schulden in alten WordPress-Installationen mit 30 Plugins.

Gleichzeitig ist klar: Es geht nicht darum, perfekt zu sein, sondern um ernsthafte Bemühungen und nachweisbare Fortschritte. Unternehmen sind verpflichtet, eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen, auf Rückmeldungen von Nutzern einzugehen und innerhalb von sechs Wochen zu reagieren. Wer dem nicht nachkommt, riskiert Bußgelder, Reputationsverlust und im schlimmsten Fall Abmahnungen.

WCAG 2.1 und EN 301 549 – was genau verlangt wird

Die technischen Anforderungen des BFSG basieren auf der europäischen Norm EN 301 549. Diese wiederum nimmt direkten Bezug auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1 – dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Die WCAG gliedert sich in vier übergeordnete Prinzipien, die wiederum durch konkrete Erfolgskriterien beschrieben werden. Die Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese abstrakt klingenden Anforderungen lassen sich in der Praxis gut herunterbrechen.

1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von den Nutzern mit verschiedenen Wahrnehmungsmöglichkeiten aufgenommen werden können.

  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel für Videos
  • Textskalierbarkeit bis 200 %
  • ausreichende Farbkontraste

2. Bedienbarkeit: Die Benutzeroberfläche und Navigation müssen vollständig bedienbar sein – auch ohne Maus.

  • Tastaturbedienbarkeit
  • sichtbarer Fokus bei Interaktionen
  • logische Reihenfolge der Inhalte

3. Verständlichkeit: Informationen und Bedienung müssen einfach zu verstehen und vorhersehbar sein.

  • konsistente Navigation
  • eindeutige Linktexte
  • gut sichtbare Fehlermeldungen in Formularen

4. Robustheit: Inhalte sollen so gestaltet sein, dass sie zuverlässig von Benutzeragenten (z. B. Screenreadern) interpretiert werden können.

  • saubere HTML-Struktur
  • Nutzung von ARIA-Rollen, wo nötig

Zur praktischen Umsetzung: die 40+-Punkte-Checkliste

Die vier WCAG-Prinzipien werden in der Praxis durch über 40 konkrete Prüfpunkte operationalisiert — von Alt-Texten über Kontrastverhältnisse bis zur Tastatur-Navigation. Damit dieser Pillar-Artikel das rechtliche und konzeptionelle Fundament klar vermittelt, haben wir die Umsetzungs-Checkliste in einen eigenen Artikel ausgelagert:

BFSG-Checkliste 2026: 40+ konkrete Prüfpunkte

Dort findest du in 4 WCAG-Kategorien gegliedert: Alt-Texte, Kontraste (min. 4,5:1), Tastatur-Navigation, Fokusindikatoren, Formular-Labels, Skip-Navigation, Sprach-Deklaration, ARIA-Rollen, Responsive-Zoom und alle weiteren Prüfpunkte. Inklusive Prüf-Tools (WAVE, axe DevTools, Lighthouse, BITV-Test), manueller Test-Anleitung und typischen Fehlerbildern aus unseren Audits.

Die Checkliste ist so aufgebaut, dass du sie in 60–90 Minuten für eine Standard-KMU-Website durchgehen kannst. Für tiefere Audits (öffentliche Ausschreibungen, Enterprise-Sites) empfehlen wir zusätzlich den BITV-Test oder einen professionellen Audit.

Divi und Barrierefreiheit – was zu beachten ist

Wenn du wie viele Unternehmen auf das beliebte Divi Theme für WordPress setzt, solltest du wissen: Divi ist nicht per se barrierefrei. Viele der Module und Layouts, die visuell sehr ansprechend sind, bringen gewisse Herausforderungen mit sich. So fehlen beispielsweise semantisch korrekte Überschriftenstrukturen, aria-Labels oder klar zuordenbare Formularelemente.

Doch es gibt gute Nachrichten: Divi lässt sich mit gezielten Anpassungen barrierefrei gestalten. Mit etwas CSS und sinnvoller Modulstruktur kannst du Fokusindikatoren sichtbar machen, Tastaturnavigation verbessern und die Struktur semantisch korrekt aufbauen. Auch der Einsatz unterstützender Plugins wie „Divi Accessibility Bundle” oder „Accessibility by UserWay” kann helfen – sollte aber kein Ersatz für echte Strukturverbesserung sein.

Die Anpassung deiner Divi-Seite beginnt am besten mit einem Audit. Prüfe, welche Seitenbereiche problematisch sind, dokumentiere Barrieren und priorisiere deren Behebung. Oft lassen sich mit wenigen Handgriffen große Verbesserungen erzielen – beispielsweise durch Austausch einzelner Module oder durch eine Anpassung der Schriftkontraste.

Tipp für Divi-Nutzer: Accessibility Bundle

Für Websites, die auf dem Divi Theme basieren, bietet das Accessibility Bundle von Divi Modules eine wertvolle Ergänzung. Das Plugin erweitert Divi um essentielle Barrierefreiheitsfunktionen wie Fokussteuerung, Skiplinks, verbesserte ARIA-Strukturen und individuell einstellbare Kontrast- und Textgrößenoptionen. Besonders praktisch: Die Konfiguration erfolgt visuell über das Divi-Interface und lässt sich damit ohne Programmierkenntnisse anwenden. Dieses Tool ersetzt keine tiefgehende Prüfung – kann aber ein wirkungsvoller Baustein auf dem Weg zur barrierefreien Website sein.

Barrierefreiheitserklärung und Feedbackmechanismus

Das BFSG verpflichtet dich nicht nur zur technischen Umsetzung, sondern auch zur transparenten Kommunikation. Jede Website, die unter das Gesetz fällt, muss eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung enthalten. Diese sollte offenlegen, wie der Stand der Barrierefreiheit ist, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche noch folgen. Außerdem muss sie eine Möglichkeit zur Rückmeldung bieten – etwa ein einfaches Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse.

Wenn dir jemand über diese Funktion eine Barriere meldet, bist du verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen zu reagieren. Das ist keine bloße Servicegeste, sondern Teil der rechtlichen Anforderungen. Idealerweise dokumentierst du alle Eingänge und deine Antworten, um bei einer Prüfung belegen zu können, dass du deiner Verpflichtung nachgekommen bist.

Die Erklärung selbst sollte nicht irgendwo versteckt sein, sondern klar sichtbar im Footer oder im Hauptmenü verlinkt werden. Ein guter Platz ist z. B. neben dem Impressum oder der Datenschutzerklärung. So signalisiert du nicht nur Konformität, sondern auch Offenheit und Respekt gegenüber deinen Besuchern.

Beispiel für eine Barrierefreiheitserklärung

Hier ein einfaches Beispiel für den Aufbau einer Barrierefreiheitserklärung auf deiner Website:

Barrierefreiheitserklärung

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für [Domainname].

Stand der Vereinbarkeit: Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß EN 301 549. Es bestehen folgende Einschränkungen: [z. B. fehlende Alternativtexte, PDFs noch nicht überarbeitet].

Feedback: Wenn Ihnen Barrieren auffallen, kontaktieren Sie uns gern unter [E-Mail-Adresse]. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 6 Wochen zu bearbeiten.

Letzte Aktualisierung: [Datum]

Diese Erklärung sollte leicht zugänglich im Footer oder im Menü eingebunden sein.

Fazit: Deine Website kann barrierefrei – und du kannst es auch

Barrierefreiheit auf Websites ist keine Frage von Idealismus, sondern von Weitblick. Das BFSG verpflichtet dich, deine digitalen Angebote inklusiv und zugänglich zu gestalten – aber es gibt dir auch die Chance, deine Website besser, sicherer und für mehr Menschen nutzbar zu machen.

Ob du mit einem Quick-Check beginnst oder direkt ein umfassendes Maßnahmenpaket umsetzt: Der wichtigste Schritt ist der erste. Denn wer heute handelt, spart morgen nicht nur Geld, sondern gewinnt Vertrauen – und öffnet seine digitalen Türen wirklich für alle.

Wenn du Unterstützung brauchst: Wir helfen dir gern. Von der Analyse über die Umsetzung bis zur rechtssicheren Dokumentation. Kontaktiere uns.


Update April 2026: Was sich seit dem BFSG-Start geändert hat

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft — hier ein Update nach fast einem Jahr Praxis:

Enforcement-Stand: Die Marktüberwachungsbehörden haben mit stichprobenartigen Prüfungen begonnen. Erste Abmahnwellen laufen, besonders gegen E-Commerce-Websites und Online-Dienstleister. Die Bußgelder sind bisher moderat (meist Verwarnungen und Fristsetzungen), aber die Tendenz ist klar: 2026/2027 wird es deutlich strenger.

WCAG-Standard: Der relevante Standard bleibt WCAG 2.1 AA (nicht 2.2 — das BFSG referenziert die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 basiert). WCAG 2.2 ist als Best Practice empfehlenswert, aber nicht gesetzlich gefordert.

Häufigste Verstöße, die wir bei Audits finden:

  1. Fehlende Alt-Texte bei Bildern (90 % aller Sites)
  2. Zu geringe Farbkontraste (70 %)
  3. Fehlende Tastatur-Navigation (60 %)
  4. Formulare ohne Labels (50 %)
  5. Fehlende Skip-Navigation (80 %)
  6. Fehlende Sprach-Deklaration im HTML (40 %)

Was Overlay-Tools (AccessiBe, UserWay) angeht: Die Experten-Meinung ist eindeutig — Overlays sind kein Ersatz für saubere Barrierefreiheit im Code. Sie können sogar kontraproduktiv sein und werden von Barrierefreiheits-Organisationen abgelehnt. Die Lösung muss in Semantik, Kontrasten und Struktur liegen.

Was Adfera für BFSG-Konformität macht

  • Alle WaaS-Websites werden nach WCAG 2.1 AA gebaut — ohne Aufpreis, als Standard
  • Alle Festpreis-Projekte sind BFSG-konform — ebenfalls Standard
  • Bei bestehenden Websites: Wir bieten BFSG-Audits ab 1.000 € an (identifiziert alle Probleme + priorisierte Maßnahmen)
  • Laufende Konformität: Im WaaS-Modell stellen wir sicher, dass auch nach Updates die Barrierefreiheit erhalten bleibt

BFSG-Checkliste 2026: 40+ konkrete Prüfpunkte
Barrierefreie Website bauen lassen
WaaS mit BFSG inklusive


Häufige Fragen zum BFSG (Update 2026)

Bin ich als kleines Unternehmen betroffen?

Die Ausnahme gilt nur für Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitern UND unter 2 Mio. € Umsatz, die ausschließlich Dienstleistungen (keine Produkte) anbieten. Wenn du einen Online-Shop betreibst, bist du unabhängig von der Größe betroffen.

Was kostet es, eine bestehende Website BFSG-konform zu machen?

Abhängig vom Zustand: 2.000–10.000 €. Bei vielen WordPress-Sites liegen die Hauptprobleme in fehlenden Alt-Texten, Kontrasten und Formular-Labels — das sind oft 3–5 Tage Arbeit. Bei komplexeren Sites (Shop, Web-App) kann es mehr werden.

Reicht ein Lighthouse-Score von 100 für BFSG-Konformität?

Nein. Automatisierte Tools wie Lighthouse finden nur 30–40 % aller Barrierefreiheitsprobleme. Ein manueller Audit (Tastatur-Navigation, Screen-Reader-Test, Zoom-Test) ist zusätzlich nötig.

Kann ich abgemahnt werden?

Ja — durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Bußgelder bis 100.000 € sind möglich. In der Praxis sind 2026 noch meist Verwarnungen und Fristsetzungen üblich, aber die Tendenz geht klar Richtung strengere Durchsetzung.

Was ist mit PDFs auf meiner Website?

Auch PDFs müssen barrierefrei sein (Tagged PDF) oder eine HTML-Alternative haben. Das wird oft vergessen.

Kostenloses Erstgespräch — auch für BFSG-Audit


Über den Autor: Moritz Lehmann ist Geschäftsführer von Adfera und baut seit 2019 WCAG-konforme Websites für KMU. Alle Adfera-Websites erfüllen WCAG 2.1 AA als Standard — bei WaaS und Projekten gleichermaßen.

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