Barrierefreie Websites und das BFSG
– Welche Kriterien solltest Du erfüllen?

von Moritz
zuletzt aktualisiert am 27. Juni 2025

Das wichtigste zum BFSG für Websitenbetreiber 

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (z. B. Kontaktformulare, Buchung, Downloads).

Welche Websites müssen barrierefrei werden?

Jede Website oder App, die mehr als reine Information liefert – also aktiv mit Nutzern interagiert. Der genaue Gesetzestext sagt “Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr”. Eine Website oder App fällt unter das BFSG, wenn sie für Verbraucher bestimmt ist und eine aktive Interaktion ermöglicht. Dazu zählt insbesondere:
das Ausfüllen eines Formulars (z. B. Kontakt, Anfrage, Buchung, Bestellung)

  • das Anlegen oder Verwalten eines Kundenkontos
  • der Zugang zu digitalen Produkten (z. B. PDF-Downloads, E-Books)
  • die Online-Buchung oder Zahlung eines Dienstes

Nicht ausreichend für eine Befreiung ist es, wenn deine Website „nur zur Information“ dient, aber gleichzeitig eine digitale Dienstleistung im weiteren Sinne angeboten wird – selbst ein unverbindliches Angebotsformular reicht aus, um unter das Gesetz zu fallen.

Welche Unternehmen müssen ihre Website barrierefrei gestalten?

Die Barrierefreiheit muss bei den Anwendungen (Websites) privater Unternehmen sichergestellt werden, wenn sie digitale Dienstleistungen für Verbraucher erbringen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 1 Absatz 2 BFSG i. V. m. § 3 BFSG. Es gelten klare Anforderungen für:

  • Online-Shops
  • Websites mit Kontakt-, Bestell- oder Buchungsformularen
  • Banking-, Zahlungs- und Telekommunikationsdienste
  • Ticketing im Fernverkehr (z. B. Flixbus, Bahn)
  • E-Book-Plattformen und Lesesoftware

Ab wann gilt das BFSG?

Ab dem 28. Juni 2025 ist das BFSG rechtsverbindlich.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, das BFSG sieht Ausnahmen vor – aber nur in sehr engen Grenzen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind nur dann ausgenommen, wenn sie keine digitalen Dienstleistungen anbieten. Reine Info-Websites (ohne Formular, Buchung oder digitale Transaktion) können ebenfalls ausgenommen sein – aber nur, wenn sie keine Interaktion ermöglichen. Wichtig: Sobald ein Kontaktformular, eine Buchungsfunktion oder ein Download-Angebot besteht, gilt das Gesetz – unabhängig von Unternehmensgröße.

Welche Strafen drohen bei Nichteinahltung?

Bußgelder und Abmahnungen durch Marktüberwachungsbehörden oder Verbraucherorganisationen. Aber auch die Verkleinerung der Zielgruppe bei nicht Einhaltung des BFSG ist ein wesentlicher Faktor der aus unternehmerischer Sicht betrachtet werden sollte.

Was bedeutet Barrierefreiheit auf Websites – und warum ist sie so wichtig?

Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – deine Website nutzen können. Dabei geht es nicht nur um Blinde oder Menschen im Rollstuhl, sondern auch um Millionen Nutzerinnen und Nutzer mit temporären Einschränkungen, chronischen Erkrankungen, altersbedingten Einschränkungen oder neurodiversen Bedürfnissen. Barrierefreiheit im digitalen Raum stellt sicher, dass niemand von wichtigen Informationen, Dienstleistungen oder Kontaktmöglichkeiten ausgeschlossen wird.

Diese digitale Teilhabe ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern wird zunehmend zur rechtlichen Verpflichtung. Inklusion hört nicht an der Eingangstür auf – sie beginnt oft schon auf der Startseite einer Website. Und wer heute nicht barrierefrei kommuniziert, riskiert nicht nur rechtliche Folgen, sondern auch den Verlust von potenziellen Kunden und Vertrauen.

Neben der gesetzlichen Notwendigkeit liegt in barrierefreien Websites auch ein strategischer Vorteil: Suchmaschinen wie Google bewerten saubere Code-Strukturen, klare Semantik und schnelle Ladezeiten besonders positiv – alles Eigenschaften, die eng mit Barrierefreiheit verknüpft sind.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Bedeutung für Website-Betreiber

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zum 28. Juni 2025 setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen im privaten Sektor verpflichtend macht. Anders als frühere Regelungen wie die BITV (die primär für öffentliche Stellen gilt), richtet sich das BFSG ausdrücklich an privatwirtschaftliche Unternehmen, sobald sie digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich Websites, mobile Anwendungen, E-Book-Angebote, Bank- und Zahlungsdienste, Telekommunikationsdienste sowie Verkehrsdienstleistungen. Relevant wird das BFSG jedoch auch schon für kleinere Anbieter, sobald ein Angebot etwa ein digitales Kontakt- oder Bestellformular beinhaltet. Wer also ein Anfrageformular für PDFs, eine Buchungsoption oder digitale Informationsangebote auf seiner Website bereithält, muss sicherstellen, dass diese Angebote barrierefrei nutzbar sind.

Gleichzeitig ist klar: Es geht nicht darum, perfekt zu sein, sondern um ernsthafte Bemühungen und nachweisbare Fortschritte. Unternehmen sind verpflichtet, eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen, auf Rückmeldungen von Nutzern einzugehen und innerhalb von sechs Wochen zu reagieren. Wer dem nicht nachkommt, riskiert Bußgelder, Reputationsverlust und im schlimmsten Fall Abmahnungen.

WCAG 2.1 und EN 301 549 – was genau verlangt wird

Die technischen Anforderungen des BFSG basieren auf der europäischen Norm EN 301 549. Diese wiederum nimmt direkten Bezug auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1 – dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Die WCAG gliedert sich in vier übergeordnete Prinzipien, die wiederum durch konkrete Erfolgskriterien beschrieben werden. Die Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese abstrakt klingenden Anforderungen lassen sich in der Praxis gut herunterbrechen.

1. Wahrnehmbarkeit:
Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von den Nutzern mit verschiedenen Wahrnehmungsmöglichkeiten aufgenommen werden können.

  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel für Videos
  • Textskalierbarkeit bis 200 %
  • ausreichende Farbkontraste

2. Bedienbarkeit: Die Benutzeroberfläche und Navigation müssen vollständig bedienbar sein – auch ohne Maus.

  • Tastaturbedienbarkeit
  • sichtbarer Fokus bei Interaktionen
  • logische Reihenfolge der Inhalte

3. Verständlichkeit:
Informationen und Bedienung müssen einfach zu verstehen und vorhersehbar sein.

  • konsistente Navigation
  • eindeutige Linktexte
  • gut sichtbare Fehlermeldungen in Formularen

4. Robustheit: Inhalte sollen so gestaltet sein, dass sie zuverlässig von Benutzeragenten (z. B. Screenreadern) interpretiert werden können.

  • saubere HTML-Struktur
  • Nutzung von ARIA-Rollen, wo nötig

Kostenlose Checkliste herunterladen

Eine ausführliche WCAG-Checkliste zur Selbsteinschätzung stellen wir dir als PDF zur Verfügung – ideal für interne Prüfungen oder zur Vorbereitung auf externe Audits.

Wie du deine Website barrierefrei gestaltest – Schritt für Schritt

Der erste Schritt zur Barrierefreiheit beginnt bei der Erkenntnis: Barrierefreiheit ist ein Prozess, kein einmaliger Fix. Viele Elemente lassen sich relativ schnell und effizient umsetzen, andere benötigen etwas mehr Planung und technisches Know-how.

Ein wichtiger Baustein ist die visuelle Gestaltung. Farben, Schriftgrößen, Abstände und Kontraste sollten so gewählt sein, dass sie auch bei eingeschränktem Sehvermögen gut wahrnehmbar sind. Kleine, graue Schriften auf weißem Hintergrund mögen modern wirken, sind aber für viele Menschen schlicht unlesbar. Ebenso kritisch sind rein visuelle Hinweise: Wenn etwa ein Button nur durch seine Farbe als aktiv erkennbar ist („der grüne Button“), fehlen Farbwahrnehmungseingeschränkten Menschen wichtige Informationen.

Auch Bilder und Medien spielen eine zentrale Rolle. Jeder Informationsgrafik, jedes erklärende Bild, jeder Call-to-Action muss mit einem sinnvollen Alt-Text versehen werden. Videos sollten mit Untertiteln versehen sein, idealerweise auch mit einer Audiodeskription. Bei automatisch startenden Videos solltest du Vorsicht walten lassen – nicht nur aus Gründen der Barrierefreiheit, sondern auch im Sinne der Nutzerfreundlichkeit.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Formulare. Ein barrierefreies Formular ist klar beschriftet, logisch aufgebaut, bietet ausreichend große Eingabefelder und zeigt verständliche Fehlermeldungen, wenn etwas fehlt. Visuelle CAPTCHAs sind in diesem Kontext problematisch. Eine praktikable Alternative ist der sogenannte „Honeypot“-Spamschutz – ein unsichtbares Feld, das nur Bots ausfüllen.

Ein oft übersehener, aber entscheidender Bereich ist die Navigation. Menüs, Sprungmarken, interne Verlinkungen und auch die Reihenfolge der Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie mit der Tastatur – also z. B. mit der Tab-Taste – steuerbar sind. Es sollte jederzeit klar sein, wo man sich gerade befindet, wohin ein Klick führt und wie man wieder zurückkommt.

Divi und Barrierefreiheit – was zu beachten ist

Wenn du wie viele Unternehmen auf das beliebte Divi Theme für WordPress setzt, solltest du wissen: Divi ist nicht per se barrierefrei. Viele der Module und Layouts, die visuell sehr ansprechend sind, bringen gewisse Herausforderungen mit sich. So fehlen beispielsweise semantisch korrekte Überschriftenstrukturen, aria-Labels oder klar zuordenbare Formularelemente.

Doch es gibt gute Nachrichten: Divi lässt sich mit gezielten Anpassungen barrierefrei gestalten. Mit etwas CSS und sinnvoller Modulstruktur kannst du Fokusindikatoren sichtbar machen, Tastaturnavigation verbessern und die Struktur semantisch korrekt aufbauen. Auch der Einsatz unterstützender Plugins wie „Divi Accessibility Bundle“ oder „Accessibility by UserWay“ kann helfen – sollte aber kein Ersatz für echte Strukturverbesserung sein.

Die Anpassung deiner Divi-Seite beginnt am besten mit einem Audit. Prüfe, welche Seitenbereiche problematisch sind, dokumentiere Barrieren und priorisiere deren Behebung. Oft lassen sich mit wenigen Handgriffen große Verbesserungen erzielen – beispielsweise durch Austausch einzelner Module oder durch eine Anpassung der Schriftkontraste.

Tipp für Divi-Nutzer: Accessibility Bundle

Für Websites, die auf dem Divi Theme basieren, bietet das Accessibility Bundle von Divi Modules eine wertvolle Ergänzung. Das Plugin erweitert Divi um essentielle Barrierefreiheitsfunktionen wie Fokussteuerung, Skiplinks, verbesserte ARIA-Strukturen und individuell einstellbare Kontrast- und Textgrößenoptionen. Besonders praktisch: Die Konfiguration erfolgt visuell über das Divi-Interface und lässt sich damit ohne Programmierkenntnisse anwenden. Dieses Tool ersetzt keine tiefgehende Prüfung – kann aber ein wirkungsvoller Baustein auf dem Weg zur barrierefreien Website sein.

Barrierefreiheitsplugin für Divi

Divi barrierefrei gestalten und loslegen!

Barrierefreiheitserklärung und Feedbackmechanismus

Das BFSG verpflichtet dich nicht nur zur technischen Umsetzung, sondern auch zur transparenten Kommunikation. Jede Website, die unter das Gesetz fällt, muss eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung enthalten. Diese sollte offenlegen, wie der Stand der Barrierefreiheit ist, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche noch folgen. Außerdem muss sie eine Möglichkeit zur Rückmeldung bieten – etwa ein einfaches Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse.

Wenn dir jemand über diese Funktion eine Barriere meldet, bist du verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen zu reagieren. Das ist keine bloße Servicegeste, sondern Teil der rechtlichen Anforderungen. Idealerweise dokumentierst du alle Eingänge und deine Antworten, um bei einer Prüfung belegen zu können, dass du deiner Verpflichtung nachgekommen bist.

Die Erklärung selbst sollte nicht irgendwo versteckt sein, sondern klar sichtbar im Footer oder im Hauptmenü verlinkt werden. Ein guter Platz ist z. B. neben dem Impressum oder der Datenschutzerklärung. So signalisiert du nicht nur Konformität, sondern auch Offenheit und Respekt gegenüber deinen Besuchern.

Beispiel für eine Barrierefreiheitserklärung

Hier ein einfaches Beispiel für den Aufbau einer Barrierefreiheitserklärung auf deiner Website:

Barrierefreiheitserklärung
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für [Domainname].
Stand der Vereinbarkeit: Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß EN 301 549. Es bestehen folgende Einschränkungen: [z. B. fehlende Alternativtexte, PDFs noch nicht überarbeitet].
Feedback: Wenn Ihnen Barrieren auffallen, kontaktieren Sie uns gern unter [E-Mail-Adresse]. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 6 Wochen zu bearbeiten.
Letzte Aktualisierung: [Datum]

Diese Erklärung sollte leicht zugänglich im Footer oder im Menü eingebunden sein.

Tools und Tests – wie du Barrierefreiheit selbst prüfen kannst

Um deine Website auf Barrierefreiheit zu prüfen, brauchst du keine teure Agentur. Zumindest die ersten Schritte kannst du mit frei verfügbaren Tools selbst unternehmen. Der Klassiker unter den Prüfwerkzeugen ist das WAVE-Tool von WebAIM. Es zeigt dir auf einen Blick, wo Kontraste zu gering sind, Alt-Texte fehlen oder die Struktur hakt.

Auch Google Lighthouse ist hilfreich. Es liefert dir eine technische Analyse direkt im Chrome-Browser und bewertet u. a. die Zugänglichkeit deiner Seite. Für Entwickler eignet sich das Plugin „axe DevTools“, das tiefer in den Code greift. Wenn du eine besonders fundierte Prüfung brauchst – etwa für eine öffentliche Ausschreibung oder zur internen Dokumentation – kannst du auf den „BITV-Test“ zurückgreifen. Er orientiert sich an der deutschen Barriereverordnung und ist besonders streng.

Aber auch eine manuelle Prüfung lohnt sich: Navigiere deine Website einmal nur mit der Tastatur, vergrößere die Schrift auf 200 %, aktiviere einen Screenreader (z. B. NVDA) oder lasse dir von jemandem mit Einschränkung Feedback geben. Nichts ersetzt echte Erfahrung – und Barrierefreiheit bedeutet auch, zuzuhören.

Tools im Überblick

Über uns – Deine Agentur für barrierefreie Divi-Websites

Wir sind Adfera – eine spezialisierte Agentur für digitale Sichtbarkeit und barrierefreie Weblösungen mit Fokus auf WordPress und Divi. Unser Anspruch ist es, barrierefreie Websites zu entwickeln, die nicht nur gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern auch durch Design, Geschwindigkeit und Benutzerfreundlichkeit überzeugen.

Mit unseren standardisierten Paketen helfen wir dir, das BFSG rechtssicher umzusetzen – effizient, DSGVO-konform und zukunftssicher. Dabei behalten wir immer das große Ganze im Blick: Sichtbarkeit, Vertrauen und Nutzererlebnis.

Fazit: Deine Website kann barrierefrei – und du kannst es auch

Barrierefreiheit auf Websites ist keine Frage von Idealismus, sondern von Weitblick. Das BFSG verpflichtet dich, deine digitalen Angebote inklusiv und zugänglich zu gestalten – aber es gibt dir auch die Chance, deine Website besser, sicherer und für mehr Menschen nutzbar zu machen.

Ob du mit einem Quick-Check beginnst oder direkt ein umfassendes Maßnahmenpaket umsetzt: Der wichtigste Schritt ist der erste. Denn wer heute handelt, spart morgen nicht nur Geld, sondern gewinnt Vertrauen – und öffnet seine digitalen Türen wirklich für alle.

Wenn du Unterstützung brauchst: Wir helfen dir gern. Von der Analyse über die Umsetzung bis zur rechtssicheren Dokumentation.

Moritz Lehmann

Über den Autor

Moritz Lehmann ist Experte für Webdesign, Online-Marketing und SEO mit einem Master in Wirtschaftsinformatik. Seit 2019 entwickelt er maßgeschneiderte digitale Lösungen für Unternehmen und sorgt für effektive Online-Präsenzen. Als akkreditierter Berater und OMT-Experte bietet er fundierte Strategien in Webdesign, Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung an. Seine Zusammenarbeit mit der IHK und der AFS Akademie unterstreicht seinen professionellen Ansatz und seine hohe Expertise.

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