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Barrierefreiheit 14 Min. Lesezeit

BFSG-Checkliste 2026: Was deine Website jetzt erfüllen muss

ML

Moritz Lehmann

BFSG-Checkliste 2026: Was deine Website jetzt erfüllen muss

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Websites von Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen barrierefrei sein — nach WCAG 2.1 AA Standard. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 €.

Dieser Artikel gibt dir eine praktische Checkliste mit 40+ Prüfpunkten, die du auf deiner Website umsetzen musst — plus konkrete Tools zum Testen und Handlungsempfehlungen.

Zusammenfassung: Das BFSG verpflichtet seit Juni 2025 fast alle B2C-Websites zur Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA. Die Checkliste umfasst 40+ Pruefpunkte in vier Kategorien: Wahrnehmbarkeit (Kontraste, Alt-Texte), Bedienbarkeit (Tastatur-Navigation), Verstaendlichkeit (Labels, Fehlermeldungen) und Robustheit (semantisches HTML). Bei Verstoessen drohen Bussgelder bis 100.000 Euro. Automatisierte Tools finden nur 30-40 % der Probleme — manuelle Tests sind Pflicht.

Wichtig: Dieser Artikel ist eine Ergänzung zu unserem umfassenden Ratgeber zur Barrierefreiheit und dem BFSG, der die rechtlichen Grundlagen ausführlich erklärt. Hier fokussieren wir auf die praktische Umsetzung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Für wen gilt das BFSG?
  2. Die BFSG-Checkliste: 40+ Prüfpunkte
  3. Tools zum Testen
  4. Was passiert bei Verstößen?
  5. Was kostet Barrierefreiheit?
  6. FAQ
  7. Fazit

Für wen gilt das BFSG?

Kurzfassung: Für fast alle Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucher (B2C) über das Internet anbieten. Das umfasst:

  • Online-Shops und E-Commerce
  • Dienstleister-Websites (Handwerker, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Coaches etc.)
  • Buchungs-Plattformen (Hotels, Restaurants, Veranstaltungen)
  • Banking und Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikations-Dienstleistungen
  • E-Books und digitale Medien

Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz, die Dienstleistungen erbringen (nicht Produkte verkaufen), sind ausgenommen. Aber: Die Ausnahme ist eng definiert — im Zweifel gilt die Pflicht.


Die BFSG-Checkliste: 40+ Prüfpunkte

Kategorie 1: Wahrnehmbarkeit (Perceivable)

Text & Inhalt

  • Alle Bilder haben Alt-Texte — beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist (nicht „Bild1.jpg”)
  • Dekorative Bilder haben leere Alt-Texte (alt="") — Screen-Reader überspringen sie
  • Videos haben Untertitel — automatisch generierte UND manuell geprüfte
  • Audio-Inhalte haben Transkripte — vollständiger Text als Alternative
  • Keine Information nur durch Farbe vermittelt — z. B. Pflichtfelder nicht nur rot markieren, sondern auch mit „*” gekennzeichnet
  • Schriftgröße mindestens 16px für Fließtext (besser 18px)
  • Zeilenabstand mindestens 1.5 (line-height: 1.5)
  • Absatzabstand mindestens 2em zwischen Paragraphen

Kontraste

  • Text-Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 (normaler Text)
  • Großer Text (ab 18px bold / 24px regular): 3:1 Kontrast
  • UI-Elemente (Buttons, Icons, Formular-Rahmen): 3:1 Kontrast gegen Hintergrund
  • Link-Text unterscheidbar von normalem Text (nicht nur durch Farbe — zusätzlich unterstrichen oder fett)

Responsive & Zoom

  • Website bis 200 % zoombar ohne Inhaltsverlust
  • Kein horizontales Scrollen bei 320px Viewport-Breite
  • Text-Reflow funktioniert bei Vergrößerung

Kategorie 2: Bedienbarkeit (Operable)

Tastatur-Navigation

  • Alle interaktiven Elemente per Tastatur erreichbar (Tab, Enter, Space, Escape)
  • Fokus-Reihenfolge logisch (links→rechts, oben→unten)
  • Fokus sichtbar — nicht outline: none ohne Alternative
  • Keine Tastatur-Fallen — man muss überall per Tastatur wieder rauskommen
  • Skip-Navigation-Link am Seitenanfang („Zum Hauptinhalt springen”)
  • Konsistente Navigation auf allen Seiten
  • Breadcrumbs auf verschachtelten Seiten
  • Aktueller Standort erkennbar (aktiver Menüpunkt hervorgehoben)
  • Mehrere Wege zum Ziel — Navigation + Sitemap + Suche

Timing & Bewegung

  • Keine automatisch ablaufenden Inhalte ohne Pause-Möglichkeit
  • Animationen deaktivierbar (respektiert prefers-reduced-motion)
  • Kein Blinken schneller als 3x/Sekunde (Epilepsie-Risiko!)
  • Ausreichend Zeit für zeitgebundene Aktionen (Formulare, Buchungen)

Kategorie 3: Verständlichkeit (Understandable)

Sprache & Text

  • Sprach-Attribut gesetzt (<html lang="de">)
  • Fremdsprachige Passagen markiert (<span lang="en">)
  • Einfache Sprache — Fachbegriffe erklären, kurze Sätze, klare Struktur
  • Abkürzungen beim ersten Auftreten ausschreiben (z. B. „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“)

Formulare

  • Jedes Formularfeld hat ein Label (nicht nur Placeholder!)
  • Pflichtfelder gekennzeichnet (mit „*” und aria-required)
  • Fehlermeldungen beschreiben das Problem konkret (nicht nur „Fehler”, sondern „Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein”)
  • Fehlermeldungen direkt beim Feld (nicht nur als Sammel-Meldung oben)
  • Erfolgsmeldung nach Absenden (visuell + für Screen-Reader)
  • Autofill-Attribute gesetzt (autocomplete=“name”, “email”, “tel”)

Konsistenz

  • Navigation an gleicher Stelle auf jeder Seite
  • Gleiche Aktionen, gleiche Labels (nicht mal „Absenden”, mal „Formular senden”)
  • Vorhersehbares Verhalten — keine unerwarteten Pop-ups oder Seiten-Wechsel ohne Vorwarnung

Kategorie 4: Robustheit (Robust)

Semantisches HTML

  • Überschriften-Hierarchie korrekt (H1 → H2 → H3, keine Lücken)
  • Landmarks vorhanden (<header>, <nav>, <main>, <footer>)
  • Listen als <ul>/<ol> (nicht als div mit Bullets)
  • Tabellen semantisch (<table>, <th>, <caption>)
  • Buttons sind <button>, Links sind <a> — nicht umgekehrt
  • ARIA-Labels nur wo nötig (HTML-Semantik hat Vorrang)

Kompatibilität

  • Kein Invalid HTML (W3C Validator prüfen)
  • Funktioniert mit aktuellen Screen-Readern (NVDA, JAWS, VoiceOver)
  • Funktioniert ohne JavaScript (Kern-Inhalte zugänglich)
  • PDF-Dateien barrierefrei (Tagged PDF oder HTML-Alternative)

Tools zum Testen

Automatisierte Tests (Schnell-Check)

ToolWas es prüftKosten
Lighthouse (Chrome DevTools)Performance, Accessibility, SEOkostenlos
WAVE (wave.webaim.org)Accessibility-Fehler, Kontraste, ARIAkostenlos
axe DevTools (Chrome Extension)WCAG-Fehler, Best Practiceskostenlos
Pa11y (CLI-Tool)Automatisierte Accessibility-Testskostenlos (Open Source)
Accessibility Insights (Microsoft)Schnelltest + Assessment-Workflowkostenlos

Manuelle Tests (nicht durch Tools ersetzbar!)

TestWas prüfenWie
Tastatur-NavigationAlle Elemente per Tab erreichbar? Fokus sichtbar? Keine Fallen?Maus weglegen, nur Tastatur nutzen
Screen-Reader-TestWird der Inhalt korrekt vorgelesen? Formulare verständlich?NVDA (kostenlos) oder VoiceOver (Mac)
Zoom-TestFunktioniert alles bei 200 % Zoom?Browser-Zoom auf 200 % setzen
Farb-Kontrast-CheckAlle Texte/Buttons ausreichend kontrastreich?WebAIM Contrast Checker
Mobile-TestTouch-Targets groß genug? Navigation nutzbar?Echtes Smartphone (nicht nur Dev Tools)

Wichtig: Automatisierte Tools finden nur 30–40 % aller Barrierefreiheitsprobleme. Die restlichen 60–70 % erfordern manuelle Tests. Ein Lighthouse-Score von 100 bedeutet NICHT, dass deine Website barrierefrei ist.

Meine Einschätzung als Agenturinhaber: Die groesste Gefahr beim BFSG sind nicht die Bussgelder — sondern die Accessibility-Overlay-Anbieter, die KMU eine Scheinloesung verkaufen. Ich habe Kunden uebernommen, die 200 Euro/Monat fuer AccessiBe bezahlt haben und trotzdem nicht WCAG-konform waren. Barrierefreiheit muss im Code geloest werden, nicht durch ein JavaScript-Widget, das sich drueberlegt.


Was passiert bei Verstößen?

KonsequenzDetail
AbmahnungMitbewerber oder Verbraucherschutzverbände können abmahnen
BußgeldBis zu 100.000 € (bei schwerwiegenden/wiederholten Verstößen)
MarktüberwachungZuständige Marktüberwachungsbehörden prüfen stichprobenartig
UnterlassungGerichtliche Unterlassungsverfügung möglich
Reputationsschaden„Diskriminiert Menschen mit Behinderung” in der Presse

Realistisch 2026: Die Durchsetzung ist noch nicht flächendeckend, aber die ersten Abmahnwellen laufen bereits. Besonders E-Commerce-Websites und Online-Dienstleister sind im Fokus. Prävention ist deutlich günstiger als Nachbesserung unter Zeitdruck.


Was kostet Barrierefreiheit?

SzenarioAufwand
Neue Website barrierefrei bauen (von Anfang an)+0–10 % Mehraufwand zum Standard-Projekt
Bestehende Website nachträglich barrierefrei machen2.000–10.000 € (je nach Komplexität und Zustand)
Audit einer bestehenden Website1.000–3.000 €
WaaS bei AdferaBFSG-Konformität Standard, 0 € Aufpreis

Die wichtigste Erkenntnis: Barrierefreiheit ist viel günstiger, wenn man sie von Anfang an einplant — statt sie nachträglich draufzusetzen. Bei neuen Websites ist der Mehraufwand minimal. Bei Bestand-Websites kann die Nachbesserung teuer werden.

Barrierefreie Website neu bauen lassen
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FAQ

Bin ich als Kleinunternehmer betroffen?

Wenn du weniger als 10 Mitarbeiter UND weniger als 2 Mio. € Umsatz hast UND nur Dienstleistungen (keine Produkte) anbietest: Nein. Aber: Die Grenze ist eng definiert. Wenn du einen Online-Shop betreibst, bist du betroffen — unabhängig von der Größe.

Reicht ein BFSG-Plugin (Overlay-Tool)?

Nein. Accessibility-Overlays (wie AccessiBe, UserWay) sind umstritten und werden von Barrierefreiheits-Experten abgelehnt. Sie beheben keine strukturellen Probleme (fehlendes semantisches HTML, fehlende Alt-Texte) und können sogar kontraproduktiv sein. Die Lösung muss im Code liegen, nicht in einem Overlay.

Muss meine PDF-Dateien auch barrierefrei sein?

Ja, wenn sie auf der Website zum Download angeboten werden. Erstelle Tagged PDFs oder biete eine HTML-Alternative.

Wie oft muss ich die Barrierefreiheit prüfen?

Bei jedem größeren Update oder Inhaltswechsel. Mindestens quartalsweise ein automatisierter Scan + jährlich ein manueller Audit.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG und WCAG?

BFSG ist das deutsche Gesetz, das Barrierefreiheit vorschreibt. WCAG 2.1 AA ist der technische Standard, den das BFSG als Maßstab definiert. Das BFSG sagt „du musst”, WCAG sagt „wie”.

Kann ich die Barrierefreiheit meiner Website selbst prüfen?

Teilweise — mit Lighthouse, WAVE und manuellen Tests (Tastatur, Screen-Reader, Zoom). Für eine rechtssichere Prüfung empfehlen wir aber einen professionellen Audit.


Fazit

Das BFSG ist keine bürokratische Hürde, sondern eine Gelegenheit: Barrierefreie Websites sind besser für alle Nutzer — schneller, klarer, zugänglicher. Sie performen besser bei Google (Core Web Vitals, semantisches HTML), konvertieren besser (größere Buttons, klarere Texte) und erreichen mehr Menschen.

Wenn du eine neue Website planst: Adfera baut jede Website standardmäßig WCAG 2.1 AA konform. Im WaaS-Modell ist BFSG-Konformität dauerhaft inklusive — auch bei Updates.

Wenn du eine bestehende Website hast: Lass uns einen kurzen Audit machen und dir sagen, was zu tun ist. Die meisten Sites brauchen 10–30 konkrete Anpassungen.

BFSG-Audit anfragen
Barrierefreiheit: Unser umfassender Ratgeber zum BFSG


Über den Autor: Moritz Lehmann ist Geschäftsführer von Adfera und baut seit 2019 WCAG-konforme Websites für KMU. Alle Adfera-Websites (WaaS und Projekte) erfüllen WCAG 2.1 AA seit Einführung des BFSG.

Quellen

  • W3C: „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1” — w3.org/TR/WCAG21
  • BMAS: „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — Gesetzestext” — bmas.de
  • Aktion Mensch: „Barrierefreie Websites — Leitfaden” — aktion-mensch.de

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